
Aktualisierung der „Speziellen Teilnahmebedingungen“ für MCC-Aussteller
Gleichzeitig wissen wir die Kreativität der Künstler und Nachwuchszeichner zu schätzen und uns ist sehr daran gelegen, dass sie sich auf der Messe wohl- und erwünscht fühlen. Um die kreative Eigenschöpfung zu schützen, haben wir erstmalig für 2018 den Umfang von Fanarts auf 20 Prozent des ausgestellten Warenumfangs beschränkt. Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass Bearbeitungen von eigenen Schöpfungen von dieser Regel ausgenommen sind.
Die weitere Einschränkung, dass nur Fanart-Originale und keine Fanart-Druckerzeugnisse verkauft werden dürfen, haben wir in unseren Teilnahmebedingungen inzwischen revidiert. Der entsprechende Absatz lautet nun wie folgt: „Soweit ein Aussteller Fanart-Artikel anbietet, dürfen diese Artikel maximal 20 Prozent seines ausgestellten Warenangebots ausmachen. Bearbeitungen von eigenen Schöpfungen sind von dieser Einschränkung ausgenommen.“
Im Nachgang der MCC 2018 werden wir unsere Regeln und Teilnahmebedingungen – wie jedes Jahr – erneut prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Die bereits eingegangenen und noch folgenden Hinweise der Community nehmen wir dabei gerne auf. Für weitere Rückfragen und Anmerkungen steht das MCC-Team unter der Mailadresse info@manga-comic-con.de zur Verfügung.