Neustart Kultur: Förderprogramm für Aussteller
Für alle Aussteller:innen sind im Rahmen von Neustart Kultur des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zusätzliche Fördermöglichkeiten geplant.
Details zur Förderung
Folgende Elemente werden direkt oder indirekt gefördert, um Ausstellern und auch uns mehr Planungssicherheit zu geben sowie Verlagen und Firmen die Entscheidung zu erleichtern, sich noch bis 15.11.22 anzumelden:
- Die Fördermittel werden in erster Linie für die direkte Ausstellerförderung eingesetzt. So werden dadurch die Standmieten rabattiert und Gebühren wie Kommunikationspauschale und Veranstaltungsgebühr Leipzig liest nicht erhöht. Ein weiterer Baustein der Förderung ist die Schaffung schutzdienlicher Maßnahmen der Logistik für Aussteller und Besucher.
- Die Veranstaltungsdatenbank wird in 2023 weiterentwickelt und noch kundenfreundlicher gestaltet.
- Die digitale Infrastruktur der Leipziger Buchmesse wird ebenso mit Mitteln aus der Förderung weiter ausgebaut.
Ermäßigung auf die Standgebühren – Rahmenbedingungen und Verfahrensweise:
Allen Ausstellern wird ein einmaliger Rabatt auf die diesjährige Messemiete (netto) zum jeweiligen Anmeldezeitpunkt gewährt:
- 30 % Rabatt für Messestände bis 8 m²
- 15 % Rabatt für Messestände ab 9 m²
- Es gibt keinen gesonderten Antragsprozess. Allen Ausstellern wird der jeweilige Rabatt automatisch abgezogen und auf der Messemietrechnung ausgewiesen. Aussteller müssen nichts tun.
- Der Rabatt steht allen nationalen und internationalen Hauptausstellern, d.h. Aussteller mit eigenem Messestand, der Leipziger Buchmesse und Manga-Comic-Con gleichermaßen zur Verfügung und bezieht sich auf die reguläre Messemiete nach Preisliste zum jeweiligen Anmeldezeitpunkt.
- Der Rabatt wird unabhängig von der Standbauvariante gewährt.
- Für die Berechnung der Rabattierung gilt die angemeldete Fläche und Standbauvariante. Sollten in Ausnahmefällen nach der Anmeldung Flächen- und Standänderungen notwendig sein, so wird der Rabatt entsprechend angepasst. Der endgültige Rabatt ist der Messemietrechnung zu entnehmen. Es erfolgt keine Zwischeninformation.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.