Artist Area

Ausstellungsfläche der Manga-Comic-Con 2025

Die Artist Area ist der zentrale Treffpunkt für alle, die ihre eigene Kunst rund um Manga, Comic, Anime und den asiatischen Kulturraum präsentieren möchten. Hier zeigen Zeichner:innen, Bastler:innen und Gestalter:innen ihre handgefertigten Werke – von Illustrationen über Prints bis hin zu selbstgemachtem Merchandise. Die Artist Area bietet Einzelkünstler:innen sowie kleinen Künstler:innengruppen die Möglichkeit, sich einem breiten, begeisterten Publikum zu präsentieren und direkt in den Austausch mit Besucher:innen zu treten.

Alle wichtigen Informationen zur Artist Area der Manga Comic Con (PDF, 1 MB) findet ihr auch in unserer Übersicht.

Teilnahmebegrenzung

  • Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Die Endgültige Zahl richtet sich nach den verfügbaren Flächen und liegt im alleinigen Ermessen der Leipziger Messe GmbH.
  • Die Warteliste umfasst 20 Plätze.
  • Teilnehmenden werden kuratiert und gelost.
  • Die Wartelistenplätze werden gelost.
  • Eine gleichzeitigte Teilnahme an der New Artist Alley und Artist Area ist nicht möglich. Eine Anmeldung ist ausschließlich für einen der beiden Bereiche zulässig.

Besucher zeigt einer Ausstellerin am Messestand etwas auf dem Smartphone in der New Artist Alley auf der Manga-Comic-Con 2024

Standgrößen- und kosten

Standgrößen: 4 m ² oder 6 m²

Standformen: Reihenstand oder Eckstand

Detaillierte Informationen zu den Standbauvarianten sind auf unserer Website zu finden.

Terminplan

Datum 
01.08.2025Beginn Bewerbungszeitraum:
Bewerbung über Online-Formular unter
www.manga-comic-con.de/artistarea
15.08.2025Bewerbungsschluss
29.08.2025Auslosung der Teilnehmer:innen und Wartelistenplätze
07.09.2025Fristende für Aussteller:innen-Anmeldung zum Vorzugspreis
01.11.2025Einsendeschluss für Aussteller:innen-Anmeldung
19. - 22. März 2026Manga Comic Con

Alle weiteren wichtigen Termine können Sie dem Terminplan (PDF, 702 kB) entnehmen.

Teilnahmebedingungen

Die genauen Teilnahmebedingungen für die Artist Area sind in Punkt 1.26.1 der speziellen Teilnahmebedingungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte genannt:

  • Teilnehmenden müssen mind. 18 Jahre alt sein
  • es dürfen nur Einzelkünstler:innen, Künstler:innenduos, und -trios oder -zirkel teilnehmen, sofern diese sich bereits bei der Bewerbung als solche angemeldet haben
  • Mehrfachanmeldungen sind nicht gestattet und können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen
  • Parallel Einzelbewerbungen eines eingetragenen Duos, Trios oder Zirkels gelten ebenfalls als Mehrfachanmeldungen
  • Das Teilen des Standes mit weiteren Künstler:innen ist grundsätzlich gestattet. Alle am Stand vertretenen Künstler:innen müssen als Mitaussteller:innen in der Bewerbung und späteren Ausstellendenanmeldung angegeben werden.
  • Der Stand muss an allen vier Messetagen von 10 – 18 Uhr besetzt sein

Alle Ausstellenden der Manga Comic Con sollten besonders Punkt 1.11 ‚Erzeugnisse‘ der speziellen Teilnahmebedingungen beachten. Dieser Punkt regelt was verkauft werden darf und was nicht. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte genannt:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Es sind alle geltenden Urheberrechte, Rechte Dritter sowie das deutsche Recht einzuhalten
  • Jugendschutz: Aufgrund der hohen Zahl minderjähriger Besucher:innen sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzesstrikt einzuhalten. Produkte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder nicht jugendfreiem Inhalt dürfen für Minderjährige nicht frei zugänglich sein.
  • Lucky Bags und ähnliche Angebote: Inhalt und Wert müssen transparent sein. Für Kaufende muss von außen erkennbar sein, welche Produkte enthalten sind. Der Warenwert muss mindestens 90 % des Verkaufspreises betragen. In der Artist Area und der New Artist Alley dürfen selbstgefertigte Produkte oder Kunstwerke in solchen Formaten angeboten werden.
  • Glücksspiele: Das Anbieten kostenpflichtiger Glücksspiele (z. B. Tombolas, Glücksräder, Gacha Games) ist nicht gestattet.
  • Fanart: Der Verkauf von Fanart wird in der Artist Area und der New Artist Alley toleriert, sofern kein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht vorliegt. Fanart darf maximal 50 % des gesamten Sortiments sowie der Standfläche ausmachen.
  • KI-generierte Produkte: Werke, die ganz oder teilweise mit Hilfe generativer Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, dürfen nicht ausgestellt oder verkauft werden.