Mediathek der Manga-Comic-Con

Fotos für Presse- und Medienvertreter:innen

Hier finden Sie eine breite Auswahl an Bildern der Manga-Comic-Con in Druckqualität. Nutzen Sie für das Herunterladen den Download-Link des jeweiligen Bildes innerhalb der Fotogalerie.

Bitte beachten Sie: Die Fotos dürfen nur für Pressezwecke verwendet werden! Geben Sie bei jeder Verwendung bitte immer das Copyright der Manga-Comic-Con bzw. die Namen der Fotograf:innen an. Die Angaben finden Sie in den Metadaten der Fotos und in den Bildtexten.

Bildtexte Manga-Comic-Con (PDF, 83 kB)

Impressionen der Manga-Comic-Con 2023

Ihre Ansprechpartner:innen

Felix Wisotzki
Pressesprecher
Maike Henkel
Onlinemanagerin

Logos

Journalist:innen und Aussteller:innen der aktuellen Manga-Comic-Con stellen wir gern unsere Markenzeichen zur Verfügung. Die JPG-Dateien eignen sich besonders gut für den Online-Gebrauch. Für den Druck empfehlen wir Ihnen, die EPS-Vektorgrafiken zu nutzen. Bitte beachten Sie für jede Verwendung unsere rechtlichen Hinweise.

Rechtliche Hinweise für Ihre Logo-Nutzung

Das Herunterladen, Abspeichern sowie jegliche Verwendung und Nutzung der benannten Logos, Namen oder Banner ist nur unter Beachtung folgender Maßgaben zulässig:

  • Logos und Namen dürfen ausschließlich für Nachrichtenberichte von Verlagen und/oder Journalisten verwendet werden oder
  • der Verwender ist zum Zeitpunkt des Herunterladens und Abspeicherns sowie während der Dauer der Verwendung des Logos/Namens verbindlich als Aussteller für eine künftig stattfindende und von der Leipziger Messe veranstaltete Messe/Ausstellung zugelassen.
  • der Verwender nutzt das Logo/den Namen originalgetreu und ohne es zu verfremden (geringe Farbabweichungen beim Druck werden im Einzelfall toleriert).
  • Ist der Verwender Aussteller im vorstehenden Sinne, so kann er das Logo/den Namen ausschließlich in Verbindung mit dem Hinweis auf seine künftige Teilnahme an einer von der Leipziger Messe veranstalteten Messe/Ausstellung nutzen.
  • Die Nutzung des Logos/Namens für andere als vorstehend benannte Zwecke – insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Dritter – bedarf einer gesonderten Zustimmung durch die Manga-Comic-Con.

Die Nichtbeachtung vorstehender Maßgaben wird zivilrechtlich und – im Fall der Verletzung von Urheberrechten – auch strafrechtlich verfolgt.