Artist Area
Die Artist Area ist der kreative Mittelpunkt der Manga Comic Con und bietet die Möglichkeit, Kunst einem großen und begeisterten Publikum zu präsentieren. Ob Illustrationen, Prints, Originalwerke, handgefertigte Produkte oder eigenes Merchandise – hier entdecken Besucher:innen die vielfältige Kreativszene rund um Manga, Comic, Anime und den asiatischen Kulturraum.
Die Artist Area richtet sich an Einzelkünstler:innen und kleine Künstler:innengruppen, die ihre selbst gestalteten Werke ausstellen und verkaufen möchten. Nutzen Sie die Gelegenheit, direkt mit Fans ins Gespräch zu kommen, neue Kontakte zu knüpfen und Ihre Arbeiten einer engagierten Community vorzustellen.
Alle wichtigen Informationen zur Artist Area der Manga Comic Con (PDF, 924 kB) findet ihr auch in unserer Übersicht.
Teilnahmebegrenzung
- Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Die Endgültige Zahl richtet sich nach den verfügbaren Flächen und liegt im alleinigen Ermessen der Leipziger Messe GmbH.
- Die Warteliste umfasst 20 Plätze.
- Die Teilnehmenden werden kuratiert und gelost.
- Die Wartelistenplätze werden gelost.
- Eine gleichzeitigte Teilnahme an der New Artist Alley und Artist Area ist nicht möglich. Eine Anmeldung ist ausschließlich für einen der beiden Bereiche zulässig.
Standgrößen- und kosten
Standgrößen: 4 m ² oder 6 m²
Standformen: Reihenstand oder Eckstand
Die Kosten für die Teilnahme richten sich nach der gewählten Standbauvariante und -größe.
Detaillierte Informationen zu den Standbauvarianten sind auf unserer Website zu finden.
Terminplan
| Datum | |
|---|---|
| 24. August 2026 | Beginn Bewerbungszeitraum Artist Area: Bewerbung über Online-Formular --> Alle Bewerber:innen erhalten eine Eingangsbestätigung der Bewerbung |
| 21. September 2026 | Bewerbungsschluss Artist Area |
| 15. Oktober 2026 | Bekanntgabe der Teilnehmer:innen und Wartelistenplätze der Artist Area |
| 01. November 2026 | Ende der Aussteller:innen-Anmeldung |
| 18. - 21. März 2027 | Manga Comic Con |
Alle weiteren wichtigen Termine können Sie dem Terminplan (PDF, 750 kB) entnehmen.
Regelungen zu Standgemeinschaften
- Es dürfen nur Einzelkünstler:innen, Künstler:innenduos, -trios oder -zirkel teilnehmen, sofern diese sich bereits bei der Bewerbung als solche angemeldet haben.
- Eine Standgemeinschaft mit weiteren Künstler:innen ist möglich, vorausgesetzt, diese wurden bei der Bewerbung als Mitaussteller:innen benannt und in der Standanmeldung als Mitausstellende angemeldet (Achtung - kostenpflichtig!).
- Mehrfachanmeldungen sind nicht gestattet und können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.
- Parallele Einzelbewerbungen eines eingetragenen Duos, Trios oder Zikels oder von Mitausstellenden gelten ebenfalls als Mehrfachanmeldungen.
Teilnahmebedingungen
Die genauen Teilnahmebedingungen für die Artist Area sind in Punkt 1.26.2 der speziellen Teilnahmebedingungen (PDF, 698 kB) . Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte genannt:
- Teilnehmenden müssen mind. 18 Jahre alt sein
- es dürfen nur Einzelkünstler:innen, Künstler:innenduos, und -trios oder -zirkel teilnehmen, sofern diese sich bereits bei der Bewerbung als solche angemeldet haben
- Mehrfachanmeldungen sind nicht gestattet und können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen
- Parallel Einzelbewerbungen eines eingetragenen Duos, Trios oder Zirkels gelten ebenfalls als Mehrfachanmeldungen
- Der Stand muss an allen vier Messetagen während der Öffnungszeiten für Besuchende besetzt sein
Alle Ausstellenden der Manga Comic Con sollten besonders Punkt 1.11 ‚Erzeugnisse‘ der speziellen Teilnahmebedingungen beachten. Dieser Punkt regelt was verkauft werden darf und was nicht. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte genannt:
- Es sind alle geltenden Urheberrechte, Rechte Dritter sowie das deutsche Recht einzuhalten
- Die EU-Regelungen zur CE-Kennzeichnung sind unbedingt einzuhalten.
- Aufgrund vieler minderjähriger Besucher:innen sind die Vorschriften des Kinder- und Jugendschutzes unbedingt einzuhalten. Produkte, die gewaltverherrlichend, pornografi sch oder nicht jugendfrei sind, dürfen für minderjährige Besucher:innen nicht frei zugänglich sein. Als ausreichend zensiert gilt insbesondere, dass explizite Darstellungen in Manga, Comics oder vergleichbaren Medien nicht off en einsehbar ausgestellt werden dürfen, primäre Geschlechtsmerkmale jederzeit vollständig zu bedecken sind und sekundäre Geschlechtsmerkmale nicht in sexualisiertem Kontext dargestellt werden dürfen.
- Beim Verkauf von Lucky Bags, Wundertüten, Blind Bags oder ähnlichen Konzepten ist zu beachten, dass für die Kaufenden von außen erkennbar sein muss, welche Produkte darin enthalten sind. Der Warenwert, der in Lucks Bags enthaltenen Produkten muss mindestens 90 % des Verkaufspreises betragen. Aussteller:innen in den Ausstellungsbereichen Artist Area und New Artist Alley dürfen auch selbstgefertigte Produkte oder Kunstwerke in Lucky Bags oder Ähnlichem anbieten. Bei Lucky Bags oder vergleichbaren Überraschungspaketen muss die Mengenverteilung der enthaltenen Produktreihen bzw. Produktgruppen in allen angebotenen Tüten gleich sein. Zudem muss mindestens eine beispielhafte Zusammenstellung für Besuchende sichtbar zur Einsicht vorhanden sein.
- Das Anbieten kostenpflichtiger Glücksspiele, insbesondere Tombolas, Glücksräder oder vergleichbarer kostenpflichtiger Gewinnspiele, ist auf der Manga Comic Con untersagt. Ausnahmsweise zulässig sind jedoch Tombolas, Glücksräder und Gatcha-Automaten im Sinne eines Blind-Bag-Systems, sofern darin ausschließlich Produkte derselben Produktkategorie zu vergleichbarem Warenwert enthalten sind, beispielsweise unterschiedliche Varianten einer gemeinsamen Produktreihe. Nieten sowie Inhalte mit abweichendem oder geringerem Wert sind nicht gestattet. Lesen Sie hierzu unbedingt den Passus 1.11 der speziellen Teilnahmebedingungen.
- Der Verkauf von Fanart wird seitens der Leipziger Messe im Bereich der Artist Area, der New Artist Alley und dem Fashion District toleriert, sofern gegen kein geltendes deutsches Recht verstoßen wird. Es sollten jedoch nicht mehr als 50% des gesamten Sortiments sowie 50% der Standfläche aus Fanart bestehen.
- KI-generierte Produkte und Gegenstände, welche ausschließlich oder teilweise unter Zuhilfenahme generativer künstlicher Intelligenz erstellt wurden, dürfen nicht ausgestellt oder verkauft werden.