Ihre Akkreditierung bei der Manga Comic Con
Sie können sich für die Manga Comic Con auf zwei Wegen akkreditieren: entweder über unser Onlineformular oder persönlich vor Ort im Medienzentrum. In jedem Fall benötigen Sie eine gültige Legitimation als Medienvertreter:in. Welche Unterlagen Sie genau benötigen, entnehmen Sie bitte den Akkreditierungsrichtlinien. Eine Vorakkreditierung ist nicht notwendig. Da Sie die Unterlagen aber vorab erhalten, sparen Sie am Tag Ihres Messebesuchs Zeit.
Unsere Akkreditierungsrichtlinien
Mit einer Akkreditierung erleichtern wir Ihnen als Journalist:in, Blogger:in und Influencer:in Ihre journalistische Berichterstattung über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen. Dabei gelten folgende Akkreditierungsrichtlinien.
FAQs
Allgemeine Fragen
Wer kann sich akkreditieren?
Journalist:innen und Blogger:innen mit gültigem Nachweis können sich akkreditieren. Einen Überblick über die Akkreditierungsrichtlinien (PDF, 96 kB) finden Sie hier. Kameramänner und -frauen, Tontechniker:innen etc. nutzen bitte ebenfalls die Akkreditierung.
Muss ich mich vorab akkreditieren?
Eine Vorab-Akkreditierung ermöglicht einen schnelleren Messezugang vor Ort, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Vor Ort ist während der gesamten Messelaufzeit eine Akkreditierung mit gültigem Nachweis ebenfalls möglich. Für den reibungslosen Ablauf empfehlen wir jedoch die Vorabakkreditierung online durchzuführen.
Was passiert nach meinem Antrag auf Akkreditierung?
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Antrag freigeschaltet. Sie erhalten dann das Ticket (sowie ggf. das Parkticket) per Mail und können sich diese herunterladen. Sollte bei Ihrem Antrag ein entsprechender Nachweis fehlen, wird ihr Antrag abgelehnt. Falls Sie über einen Nachweis verfügen, können Sie aber erneut einen Antrag stellen.
Wie oft kann ich das Messegelände mit meiner Akkreditierung betreten?
Die Akkreditierung ist ein Dauerticket. Sie können während der gesamten Messelaufzeit das Gelände so oft wie gewünscht betreten.
Wie sind die Öffnungszeiten der Presseakkreditierung vor Ort?
Die Öffnungszeiten der Presseakkreditierung während der Buchmesse-Woche finden Sie auf unserer Website.
Ab wann dürfen Medienvertreter:innen und Blogger:innen aufs Messegelände?
Der Einlass in die Halle ist nur während der offiziellen Öffnungszeiten möglich. Ein früherer Einlass ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie jedoch eine dringende Notwendigkeit haben, das Messegelände vorab zu betreten, bitten wir Sie, sich im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen und Ihre Gründe für den vorzeitigen Einlass darzulegen. Wir werden unser Bestes tun, um Ihre Anforderungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine vorzeitige Einlassgenehmigung zu erteilen.
Wie bekomme ich eine Drehgenehmigung?
Die Akkreditierung gilt während der Messeöffnungszeiten als Drehgenehmigung. Sie benötigen daher keine weitere Drehgenehmigung. Beachten Sie dennoch zwingend die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen und gesondert von Cosplayer:innen, sprechen Sie den Drehwunsch im Vorhinein mit den Akteuren ab. Wenn Sie vor oder nach Messeschluss drehen möchte, benötigen Sie eine zusätzliche Drehgenehmigung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Presseteam.
Sonderregelungen für Blogger:innen
Welche Blogger:innen dürfen sich akkreditieren?
Blogger:innen und Content Creator:innen, die einen etablierten Blog rund um die Themen zur Manga Comic Con betreiben, können eine Akkreditierung beantragen.
Beachten Sie bitte, dass es besondere Voraussetzungen für die Akkreditierung von Blogger:innen (PDF, 96 kB) – wie zum Beispiel, dass der Blog/Vlog bereits mindestens ein Jahr bestehen und der Name des:der Blogger:in im Impressum stehen muss.
Warum muss der Blog/Vlog mindestens ein Jahr alt sein?
Da die Zahl der Blogger:innen stetig wächst, haben wir verschiedene Qualitätskriterien zu Verifizierung der Blogger:innen eingeführt. Neben der fachspezifischen Verbindung zur Manga Comic Con oder zur Leipziger Buchmesse muss der Blog zum Veranstaltungszeitpunkt mindestens ein Jahr bestehen und kontinuierlich betreut werden.
Gibt es einen BloggerRoom?
Ja. Mit dem BL:OOM – BloggerRoom bietet die Leipziger Buchmesse einen ganz besonderen Ort nur für Blogger:innen. Er vereint Networking und inspirierende Veranstaltungen. Mehr Informationen. Mehr Informationen gibt es auf der BL:OOM-Webseite .
Um Zugang zum BL:OOM - BloggerRoom zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie sich im Voraus als Blogger:in akkreditieren.
Medienzentrum und Services
Wo finde ich das Medienzentrum?
Das Medienzentrum befindet sich im Verwaltungsgebäude der Leipziger Messe. Sie erreichen es mit dem Auto über das Tor Süd 1 oder mit der Straßenbahn über die Haltestelle „Messegelände“. Nutzen Sie die Außentreppe, um zum Haupteingang und zur Rezeption zu gelangen.
Wie komme ich an WLAN?
Im gesamten Medienzentrum und in den Hallen ist WLAN verfügbar. Das WLAN-Passwort erhalten Sie vor Ort im Medienzentrum.
Gibt es Schließfächer vor Ort? Wo kann ich meine Taschen abgeben?
Im Medienzentrum befindet sich eine Garderobe. Dort können Sie Jacken und Taschen abgeben. Es gibt keine Schließfächer vor Ort.
Welche Services bietet mir das Medienzentrum?
- Presseakkreditierung
- WLAN
- Arbeitsplätze mit Stromanschluss
- Garderobe
- Gastronomische Angebote (z.T. kostenpflichtig)
Anreise und Parkplatz
Wo befindet sich der Presseparkplatz und wie erreiche ich ihn?
Der Presseparkplatz befindet sich am Verwaltungsgebäude. Die Zufahrt erfolgt über das Tor Süd 1 (51°23'39''N / 012°23'52''O) oder über die Zufahrt Messehaus. Bitte halten Sie Ihre Akkreditierung oder Ihren Presseausweis/-nachweis bereit.
Der Lageplan (PDF, 713 kB) hilft bei der Orientierung auf dem Messegelände.
Wie erhalte ich Zugang zum Presseparkplatz?
- Akkreditieren Sie sich vorab für die Leipziger Buchmesse und beantragen Sie in diesem Zuge das Parkticket. Zu diesem Zeitpunkt muss das Kennzeichen noch nicht eingetragen werden.
- Nach erfolgreicher Freischaltung erhalten Sie die Akkreditierung und das Parkticket per Mail.
- Drucken Sie das Parkticket vor Ihrer Anreise aus und tragen Sie Kennzeichen sowie Telefonnummer ein. Nur mit diesen Daten ist das Parkticket gültig.
- Fahren Sie am Messetag zum Presseparkplatz und zeigen Ihre Online-Akkreditierung sowie das ausgedruckte (!) Parkticket vor.
Muss das Parkticket ausgedruckt werden?
Ja, das Parkticket muss ausgedruckt werden und sichtbar ins Auto gelegt werden. Bitte füllen Sie vorab noch Kennzeichen und Telefonnummer aus. Parktickets, die nur digital vorliegen, sind leider ungültig. Bitte fahren Sie in diesem Fall auf den P11 und gehen über die Rezeption ins Verwaltungsgebäude. Dort erhalten Sie die notwendigen Unterlagen.
Wie bekomme ich Zufahrt, wenn ich noch keine Akkreditierung habe?
Sollten Sie noch keine Akkreditierung oder kein Parkticket haben, fahren Sie auf den Presseparkplatz und kommen über die Rezeption in das Verwaltungsgebäude, um dort die notwendigen Unterlagen zu erhalten. Füllen Sie das Parkticket aus und legen Sie es gut sichtbar in Ihr Fahrzeug.
Ist der Presseparkplatz kostenlos?
Der Presseparkplatz ist für akkreditierte Medienvertreter:innen kostenfrei. Sollte der Presseparkplatz ausgelastet sein, werden Sie auf einen kostenpflichtigen Parkplatz umgeleitet. In dem Fall erhalten Sie im Medienzentrum oder an den Info-Schaltern in der Glashalle und Eingangshalle Ost gegen Vorlage Ihres Buchmesse-Presseausweises einen kostenfreien Voucher, mit dem Sie die entstandenen Gebühren begleichen können. Die Voucher sind jeweils für einen Kalendertag gültig.
Was passiert, wenn der Presseparkplatz ausgelastet ist?
Sollte der Presseparkplatz ausgelastet sein, werden Sie auf einen kostenpflichtigen Parkplatz umgeleitet. In dem Fall erhalten Sie im Medienzentrum oder an den Info-Schaltern in der Glashalle und Eingangshalle Ost gegen Vorlage Ihres Buchmesse-Presseausweises einen kostenfreien Voucher, mit dem Sie die entstandenen Gebühren begleichen können. Die Voucher sind jeweils für einen Kalendertag gültig.
Darf man mit der Akkreditierung den ÖPNV nutzen?
Die Akkreditierung erlaubt es Ihnen, während der Messelaufzeit den ÖPNV kostenfrei in ausgewählten Tarifzonen des Mitteldeutschen Verkehrsverbund zu nutzen. Sie haben freie Fahrt in der MDV-Zone 110.